Informationen zu Gewichten
Rechtlicher Hinweis zu Gewichtsangaben gemäß EU-Durchführungsverordnung Nr. 2021/535
Gemäß der EU-Durchführungsverordnung Nr. 2021/535 ist die Westfalia Mobil GmbH verpflichtet, vollständige und verständliche Informationen zu gewichtsrelevanten Fahrzeugdaten bereitzustellen. Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen als Kunde helfen, die Auswirkungen von Ausstattung, Beladung und gesetzlicher Vorgaben besser zu verstehen.
1. Begriffsdefinitionen gemäß Verordnung (EU) 2021/535
Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ umfasst:
- das Leergewicht des ausgebauten Fahrzeugs in Serienausstattung (ohne Optionen/Extras),
- eine Person (Fahrer) mit 75 kg, (ein nach EU Verordnung festgelegter Pauschalwert)
- gefüllter Kraftstofftank (90 %),
- Frischwasser zu 100 % des Tankvolumens, (unsere Fahrstellung enthält 10L Frischwasser)
- Gasbehälter (inkl. Gasflasche) gefüllt zu 100 %,
- alle notwendigen Betriebsstoffe wie Öl, AdBlue usw.
Diese Masse bildet die Ausgangsbasis für die Berechnung der Zuladung und Nutzlast.
Die Masse im fahrbereiten Zustand kann in einem Serienprozess (Zulieferteile, Klebstoffmengen etc.) schwanken, hierfür beträgt die gesetzlich zulässige Toleranz ± 5 %.
Wir versuchen im Serienprozess diese Spanne nicht auszunutzen, daher werden in der Regel die Extremwerte der Toleranz nicht erreicht werden.
Das reale Gewicht des Fahrzeugs sowie die Einhaltung der zulässigen Toleranz wird von Westfalia stets durch Wiegung jedes Fahrzeugs am Bandende überprüft.
Technisch zulässige Gesamtmasse
Dies ist die vom Fahrzeughersteller festgelegte maximal zulässige Gesamtmasse (z.B. 3500 kg) des Fahrzeugs einschließlich aller Insassen, Sonderausstattungen, Gepäck, Zubehör und Flüssigkeiten. Diese Angabe finden Sie in den technischen Daten zu Ihrem Modell und in Ihren Fahrzeugpapieren. (CoC, ZBI)
Beachten Sie bitte, dass eine Überschreitung einen Verstoß gegen die jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften darstellt.
Masse der Mitfahrer
Die Masse der Mitfahrer wird pauschal mit 75 kg pro zugelassenen Sitzplatz berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Gewicht der Personen. Diese Annahme basiert auf der EU-Vorgabe und dient der Vereinheitlichung der Fahrzeugbewertung.
Für den Fahrer sind die 75kg bereits in der Masse im fahrbereiten Zustand enthalten. Jeder weitere Passagier wird jeweils mit den festgelegten 75kg angesetzt – so beträgt z.B. bei einem Campervan mit 4 Sitzplätzen die Masse der Mitfahrer 3*75kg = 225kg.
Masse der Sonderausstattung
Dies sind alle Sonderausstattungen, die nicht im Serienumfang des betreffenden Modells enthalten sind. Es sind somit sämtliche ab Werk gewählte Sonderausstattungen wie zum Beispiel spezielle Pakete, Markise, Anhängerkupplung, Solaranlage, Sat-Anlage, Möbelerweiterungen, Zusatzbatterien etc. Diese erhöhen das Leergewicht des Fahrzeugs. Sie reduzieren damit direkt die verfügbare Nutzlast.
Sie finden die Angaben der Gewichtsveränderungen unserer Sonderausstattungen in unseren Verkaufsunterlagen.
Achtung: nicht in den Gewichtskalkulationen ab Werk und ihren Fahrzeugpapieren enthalten sind durch Sie oder Ihren Händler eingebrachte zusätzliche Ausrüstungsgegenstände oder Zubehör, wenn auch dieses zusätzliche Gewicht einbringt.
Tatsächliche Masse
Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand und die Masse der an einem konkreten Fahrzeug werkseitig verbauten Sonderausstattung werden zusammen als tatsächliche Masse bezeichnet. Die entsprechende Angabe finden Sie für Ihr Fahrzeug nach Übergabe unter Ziffer 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC).
Diese Angabe wird bei Westfalia individuell aus den Wiegedaten des Fahrzeugs am Bandende ermittelt.
2. Nutzlast und Mindestnutzlast
Nutzlast
Die Nutzlast ergibt sich rechnerisch wie folgt:
Nutzlast = Technisch zulässige Gesamtmasse – Masse in fahrbereitem Zustand – Masse der Sonderausstattung – Masse der Mitfahrer
Die EU-Verordnung sieht für Reisemobile eine feste Mindestnutzlast vor, die für Gepäck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss.
Mindestnutzlast
Diese Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt:
Mindestnutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern. Bei einem Campingbus mit einer Länge von 5,4 m und 4 zugelassenen Sitzen beträgt die Mindestnutzlast also 10 kg * (4 + 5,4) = 94 kg.
Mindestnutzlast ist verpflichtend und schränkt somit die maximal zulässige Masse der Sonderausstattung ein. Dies nochmals anhand eines Beispiels veranschaulicht:
Westfalia Columbus 540D
3.500 kg technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.830 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 3 * 75kg Masse der Mitfahrer
– 94kg Mindestnutzlast
= 351kg maximal zulässige Masse an wählbarer Sonderausstattung
Sollten Sie für Ihre Nutzung höhere Nutzlasten benötigen, so muss die Wahl an Sonderausstattungen dahingehend eingeschränkt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit eine andere zulässige Gesamtmasse zu wählen, falls dies als Option angeboten wird oder aber die Anzahl an Sitzplätzen zu reduzieren, falls nicht alle benötigt werden.
Beachten Sie bitte auch, dass gerade in der Masse im fahrbereiten Zustand Toleranzen auftreten können, sodass ein theoretischer Wert in der Praxistoleranz überschritten werden kann.
Sollte es nach Wiegung am Bandende in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Mindestnutzlast nicht eingehalten werden kann, wird Westfalia vor Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrem Handelspartner und Ihnen prüfen, ob bspw. das Fahrzeug aufgelastet wird, Sitzplätze reduziert werden oder Sonderausstattung herausgenommen werden müssen.
3. Beispielrechnungen zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Westfalia Columbus 540D
3.500 kg technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.830 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 3 * 75kg Masse der Mitfahrer
– 200kg ab Werk bestellte Sonderausstattung des individuellen Fahrzeugs
= 245 kg tatsächliche verbleibende normative Zuladungsmöglichkeit
Check: Mindestnutzlast: → 94 kg ✅ erfüllt
Beispiel 2: Westfalia Columbus 640E
3.500 kg technisch zulässige Gesamtmasse
– 3.050 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 3 * 75kg Masse der Mitfahrer (4 Sitzplätze)
– 120kg ab Werk bestellte Sonderausstattung des individuellen Fahrzeugs
= 105 kg tatsächliche verbleibende normative Zuladungsmöglichkeit
Check: Mindestnutzlast: → 104 kg ✅ erfüllt (10kg * (6,4+4))
Am Beispiel 2 ist die Grenze der normativen Mindestnutzlast quasi erreicht. Sollte dieser Wert am Bandende bestätigt werden, so kann das Fahrzeug so zugelassen werden. Falls im Rahmen der Fertigungstoleranz ein solcher Wert überschritten würde, werden mit Ihnen und Ihrem Handelspartner Maßnahmen besprochen, sodass das Fahrzeug aufgelastet wird, Sitzplätze reduziert werden oder Sonderausstattung herausgenommen wird.
4. Wichtige Hinweise und Empfehlungen
Um sicherzugehen, dass die errechnete Nutzlast tatsächlich gegeben ist, sollten Sie bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs daher vorsorglich die möglichen und zulässigen Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand einkalkulieren.
Wir empfehlen zudem, das beladene Reisemobil vor jeder Reise auf einer zertifizierten Fahrzeugwaage zu wiegen und unter Beachtung des individuellen Gewichts der Fahrgäste und Ihrer persönlichen Ausrüstung zu bestimmen, ob das technisch zulässige Gesamtgewicht und die technisch zulässige Gesamtmasse auf der Achse eingehalten sind.
Kontakt
Für Fragen zur Gewichtskonfiguration oder zur Auswahl einer zulassungsoptimierten Ausstattung wenden Sie sich gerne an Ihren Westfalia-Fachhändler oder den technischen Kundenservice der Westfalia Mobil GmbH.

